Einkommensteuererklärung in Frankreich: Steuersatz und Beiträge 2025
Seit 2019 wird auch in Frankreich die Einkommensteuer direkt an der Quelle einbehalten. Dies erforderte eine umfangreiche Umstellung, da, anders als in Deutschland, diese zuvor vom Arbeitnehmer selbst gezahlt wurde.
Sie berechnet sich, indem man das gesamte Einkommen aus dem vorhergehenden Kalenderjahr als Basis zugrunde legt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Einkunftsarten versteuert werden, wie der Steuersatz berechnet wird und welche zusätzliche Steuern es in Frankreich gibt. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Abgabe Ihrer französischen Steuererklärung wissen sollten.
2. Den Steuersatz in Frankreich berechnen
3. Weitere Steuerarten und Beiträge in Frankreich
4. Steuererklärung in Frankreich 2025: betroffene Personen, Vorgehensweise und Fristen
Grundsätzlich müssen folgende Einkunftsarten in Frankreich versteuert werden:
- Grundvermögen
- Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe
- Bezüge von Gesellschaftern
- Gehälter, Löhne, Pensionen und Renten
- Gewinne aus nicht gewerblichen Berufen, einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gesellschaftsanteilen und Immobilien
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die Reform zur Erhebung der Einkommensteuer (prélèvement à la source de l'impôt sur le revenu) hat die Steuerzahlung für den französischen Arbeitnehmer erheblich vereinfacht: musste man zuvor seine Einkommensteuer selbstständig monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlen, so wird dieser Schritt nun wie in Deutschland automatisch ausgeführt. Auch die Nachteile für die Steuerzahler, die mit dem zeitlichen Abstand zwischen Gehaltseingang und Steuerentrichtung einhergehen, werden erheblich reduziert.
Wenn ein Großteil der Arbeitnehmer der Reform zunächst skeptisch gegenüberstand, so ging die Umstellung doch quasi reibungslos über die Bühne. Mehr zu diesem Thema: Lohn und Gehalt in Frankreich - diese Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber
Jährlich wird der Anstieg der Lebenshaltungskosten im Steuersatz angepasst. Einkünfte von Ehepaaren oder Paaren, die in einem eheähnlichen Verhältnis leben (ziviler Solidaritätspakt), werden zusammen veranlagt. Außerdem wird die persönliche Leistungsfähigkeit durch ein Familiensplitting einbezogen. Anschließend wird das Gesamteinkommen der Familie berechnet.
Dieser sogenannte Familienquotient erhöht sich dann, wenn sich die Erwerbsfähigkeit mindert. Leben volljährige Kinder mit im Haushalt, so sind diese extra zu veranlagen. Liegen Einkünfte unter dem gesetzlichen Mindestlohn, fallen keine Steuern an. Auch Rentner, die nicht genug Einkommen haben, erhalten einen Freibetrag.
Für die Berechnung der französischen Einkommensteuer werden Arbeitnehmer wie in Deutschland in mehrere Gehaltsklassen eingeteilt. Die französische Einkommensteuer liegt deutlich unter dem deutschen Niveau.
Ein staatlicher Online-Rechner ermöglicht es Ihnen in Ihrem spezifischen Fall Ihre Einkommensteuer in Frankreich zu simulieren.
Mit dem Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (Contribution pour le Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) sollen aufgelaufene Defizite der Sozialversicherung getilgt werden. Diese Steuer wird auf alle Einkommensarten erhoben und beträgt 0,5%.
Beim allgemeinen Sozialbeitrag (Contribution Sociale Généralisée (CSG)) handelt es sich um eine allgemeine Sozialsteuer, die ebenfalls auf alle Einkommensarten erhoben wird. Bestimmte Sparbücher, Kindergeld, Familienleistungen, niedrige Lohnersatzleistungen und Renten sind davon allerdings nicht betroffen.
Die CSG ersetzt seit Anfang 1998 fast vollständig den Arbeitnehmerbeitrag (0,75%) für die Krankenversicherung und beträgt aktuell 9,2% auf reguläre Einkommen (6,2% auf Ersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld).
Weitere Details über das französische Steuersystem, Steuerformulare, Steuerberechnung etc. (in französischer Sprache) gibt es beim Steuerserver des Wirtschafts- und Finanzministeriums: impots.gouv.fr
Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen (convention fiscale franco-allemande) soll dabei helfen Doppelbesteuerungen von Personen, die jeweils in Deutschland bzw. Frankreich zu veranlagen sind, zu vermeiden.
Wer von der Steuererklärung betroffen ist
Eine Steuererklärung muss in den folgenden Fällen in Frankreich abgegeben werden:
Wohnsitz: alle Personen, die im Laufe des Jahres 2023 ihren Wohnsitz in Frankreich hatten, auch wenn sie zu- oder weggezogen sind
Einkommen: alle Personen, die Einkommen aus französischen Quellen im Jahr 2023 bezogen haben (beispielsweise aus einer Ferienhausvermietung), auch wenn sie keinen Wohnsitz in Frankreich hatten.
Einkünfte und Vermögen: wenn Sie Einkünfte aus dem Ausland beziehen oder Vermögen im Ausland besitzen, ist zu prüfen, ob das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen Steuerbefreiungen oder besondere Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsieht.
Zu beachten: Wenn Sie in Frankreich steuerlich ansässig sein sollten, so sind Sie verpflichtet, gleichzeitig mit Ihrer Einkommensteuererklärung Bankkonten, Sparversicherungen oder Anlagen (insbesondere Lebensversicherungsverträge) anzugeben, die außerhalb Frankreichs abgeschlossen wurden, auch wenn diese inaktiv oder ruhend sind. Andernfalls kann eine Strafe von 1.500 Euro pro Konto und Jahr verhängt werden.
Vorgehensweise bei der französischen Steuererklärung
Sie können Ihre Steuererklärung online vornehmen. Sie müssen sich hierfür lediglich in Ihrem Espace particulier auf der Webseite des französischen Finanzamts einloggen und die angezeigten Etappen befolgen.
In Ausnahmefällen können Sie Ihre Steuern per Formular deklarieren. Dieses Dokument wird ab Mitte April in den Finanzämtern zur Verfügung gestellt bzw. kann heruntergeladen und ausgedruckt werden. Diese Möglichkeit gilt allerdings nur für die allererste Steuererklärung oder wenn Sie keinen Internetzugang haben.
Zugang zu seinem Espace particulier
Wer bereits vor 2023 eine Steuererklärung abgegeben hat, findet die notwendigen Informationen, nämlich die Steuernummer und den Zugangscode, auf dem französischen Steuerbescheid.
Wer im Jahr 2023 seine erste Steuererklärung in Papierform abgegeben hat, erhält in der Regel zwischen Mitte April und Anfang Mai den Zugangscode per Post. Sollte dies nicht passieren, empfiehlt es sich, beim zuständigen Finanzamt nachzufragen.
Wer noch nie eine Steuererklärung in Frankreich abgegeben hat, muss zunächst eine Steuernummer beantragen. Dies ist entweder auf der Webseite des Finanzamts oder persönlich im lokalen Finanzamt möglich.
Die Steuerbescheide werden gegen Ende Juli bis ca. Mitte September versandt.
Abgabefrist der Steuererklärung in Frankreich
Grundsätzlich ist die Abgabe der Online-Steuererklärung Pflicht. Nur Steuerpflichtige, die an ihrem Hauptwohnsitz keinen Internetzugang haben, sind davon befreit.
Die Frist für die Online-Einreichung der französischen Steuererklärung und ihrer Anlagen endete, je nach Departement, in dem Sie ansässig sind, zwischen dem 25. Mai und dem 8. Juni 2023:
- Departement 1-19: 25. Mai 2023 (online)
- Departement 20-54: 1. Juni 2023 (online)
- Departement 55-974/976: 8. Juni 2023 (online)
Angaben ohne Gewähr: Bislang wurden noch keine genauen Termine für die Steuererklärung 2025 in Frankreich bekannt gegeben.
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