Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Frankreich
Ob man nun von einer langwierigen Krankheit betroffen ist oder wegen einer Virusinfektion nicht mehr mobil sein kann, es gibt viele Fragen, die man sich zum Thema Krankenstand stellt. Die Krankschreibung ist auch in Frankreich ein großes Risiko, das von gesunden, berufstätigen Menschen oft nicht richtig eingeschätzt oder sogar vernachlässigt wird. Wir haben alles Wissenswerte zur Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeit in Frankreich in 10 Punkten zusammengefasst.
2. Diese Tagessätze werden Ihnen alle 14 Tage ausgezahlt
3. Lohnersatzersatzleistung bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
4. Bis wann man die Krankschreibung melden muss und wohin man sie schickt
5. Darf man außer Haus gehen?
6. Wie werden die Kontrollen durchgeführt?
7. Was passiert am Ende eines Arbeitsausfalls?
8. Kann ein Arbeitsvertrag während einer Krankschreibung aufgelöst werden?
9. Kann man während der Krankschreibung gekündigt werden?
10. Zulässige Gründe für eine Kündigung trotz Krankheit
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie während Ihres Arbeitsausfalls nach einer Karenzzeit von drei Tagen ein Tagegeld von der französischen Sozialversicherung.
Anhand der von Ihrem Arbeitgeber ausgestellten Lohnbescheinigung stellt die Krankenversicherung fest, ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Anschließend wird der Betrag berechnet (Dauer der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, Arbeitnehmerbeiträge, usw.).
Im konkreten Fall hat man Anspruch auf Krankentagegeld in Frankreich, wenn der Arbeitnehmer in den 3 vor dem Krankenstand liegenden Monaten mindestens 150 Stunden gearbeitet hat, oder in den 6 Monaten vor dem Krankenstand Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat.
Das Krankentagegeld in Frankreich beträgt 50 % des durchschnittlichen Brutto-Tageslohns, begrenzt auf das 1,8-fache des SMIC-Betrags (3.243,24 € pro Monat für 2024).
Auch mit einem Entgelt von über 3.243,24 Euro kann das Krankentagegeld 53,31 € nicht überschreiten. Wenn der Leistungsberechtigte mindestens 3 Kinder hat, für deren Unterhalt er aufkommt, erhöht sich die Tagesentschädigung der französischen Krankenkasse ab dem 31. Tag der Arbeitsunfähigkeit um zwei Drittel.
Es werden höchstens 360 Krankentagegelder in einem Zeitraum von 3 Jahren ausgezahlt. Bei lang anhaltenden Krankheiten (ALD) kann Krankentagegeld 3 Jahre lang kalendarisch für jede einzelne Krankheit bezahlt werden.
Das Krankentagegeld muss versteuert werden. Auch müssen davon:
0,5 % als Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS)
sowie 6,2 % als allgemeiner Sozialbeitrag (CSG) abgeführt werden.
Zusätzliche Vergütung vom Arbeitgeber
Während Ihres Krankenstandes können Sie, zusätzlich zu den gezahlten Krankentagegeldern von der Sozialversicherung, eine von Ihrem Unternehmen gezahlte Vergütung erhalten.
Sofern keine günstigeren tarifvertraglichen Bestimmungen bestehen, werden diese Leistungen unter bestimmten Bedingungen, für einen begrenzten Zeitraum und in einer Höhe gezahlt, die je nach Dauer des Krankenstandes variiert.
Vorsorgeplan
Ihr Versicherungsschutz kann durch einen Vorsorgevertrag (prévoyance) verbessert werden, den Ihr Arbeitgeber für Sie abgeschlossen hat oder den Sie selbst abgeschlossen haben.
Im Falle einer vorläufigen Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erhält man von der Krankenversicherung als Versicherte/r ein Tagegeld ohne Wartezeit:
Am ersten Tag des Unfalls entspricht es dem vollen Lohn.
Ab dem zweiten Tag sind es 60 % des Referenzlohns, dessen Höhe inklusive aller Zusatzzahlungen berechnet wird.
Ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit wird die Leistung auf 80 % des Referenzlohns erhöht, allerdings nicht über eine bestimmte Höhe hinaus.
Dabei werden Familienmitglieder, d.h. Kinder, für deren Unterhalt der Versicherte aufkommt, nicht berücksichtigt.
Man hat keinen Anspruch auf Geldleistungen zu Betriebsunfällen, wenn es den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat, aber der Anspruch auf die Sachleistungen aus der Krankenversicherung bleibt gewahrt.
Ist aber dem Arbeitgeber vorsätzliches Handeln vorzuwerfen, gelten zwar die Bestimmungen der Arbeitsunfallversicherung, als Arbeitsunfallopfer kann man aber auch Anspruch nach dem allgemeinen Haftungsrecht erheben und vollständige Entschädigung nach den zivilrechtlichen Regelungen verlangen.
Als Unfallopfer hat man bei grober Pflichtverletzung des Arbeitgebers Anspruch auf höhere Leistungen als die im Leistungskatalog der Unfallversicherung des Arbeitgebers vorgesehenen.
Sobald Ihr behandelnder Arzt die Krankschreibung ausgestellt hat, haben Sie als Arbeitnehmer 48 Stunden Zeit, um die Abschnitte 1 und 2 der Krankschreibung an den medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse und den Abschnitt 3 an Ihren Arbeitgeber zu senden.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Dokument als ungültig betrachtet. Die Arbeitsunterbrechung beginnt am Tag, an dem der behandelnde Arzt die Mitteilung über die Arbeitsunterbrechung ausstellt.
Es gibt keine Karenzzeit, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Während einer Krankschreibung muss man von 09:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr an sieben Tagen in der Woche zu Hause sein. Dies vorausgesetzt, ist ein Ausgang für Untersuchungen oder medizinische Behandlungen erlaubt. Ihr Arzt kann im Rahmen einer Ausnahmeregelung auch freie Ausgänge genehmigen, sofern diese auf der Krankschreibung vermerkt sind.
Außerhalb der genehmigten Ausgänge sind Sie natürlich den Kontrollen des medizinischen Dienstes Ihrer Krankenkasse sowie der Gegenkontrolle durch den Arbeitgeber ausgesetzt.
Außerhalb der genehmigten Ausgangszeiten kann Ihnen der Kontrollarzt der Krankenversicherung einen unangekündigten Besuch abstatten.
Wenn Sie der ärztlichen Kontrolle fernbleiben oder sie ablehnen, riskieren Sie die Streichung oder zumindest die Aussetzung der Zahlung der Tagessätze, die Ihnen für die verbleibenden Tage Ihrer Arbeitsunfähigkeit zustehen.
Sobald Ihr krankheitsbedingter Arbeitsausfall endet, sind Sie verpflichtet, Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen. Sie müssen keine Formalitäten erledigen und erhalten wieder normal Ihr Gehalt.
Wenn Sie arbeitslos sind, werden Sie bei der französischen Arbeitsagentur (France Travail) wieder eingegliedert und erhalten erneut Arbeitslosengeld, und zwar für einen Zeitraum, der um die Anzahl der Tage verlängert wird, die von der Krankenversicherung bezahlt wurden.
Krankschreibung verkürzen oder verlängern
Wenn Sie es wünschen, haben Sie das Recht, Ihre Tätigkeit vor dem Ende Ihres Krankenstandes wieder aufzunehmen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Krankenkasse innerhalb von 24 Stunden informieren.
Wenn Ihr Gesundheitszustand die Wiederaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht zulässt, müssen Sie sich vor dem Ende Ihrer Krankschreibung von Ihrem Arzt eine Verlängerung Ihrer Krankschreibung verschreiben lassen.
Wenn Sie aufgrund einer nicht berufsbedingten Krankheit über einen längeren Zeitraum hinweg arbeitsunfähig sind, können Sie Ihrem Arbeitgeber durchaus vorschlagen, Ihren Arbeitsvertrag auf gütliche und zu verhandelnde Weise zu beenden, indem Sie eine konventionelle Kündigung unterzeichnen.
Beachten Sie aber dabei, dass diese Art der Beendigung nur unbefristeten Verträgen offen steht, auch wenn es sich nur um einen Teilzeitvertrag handelt.
Grundsatz des Kündigungsschutzes bei Krankheit: Arbeitnehmer, die arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, genießen besonderen Schutz. Eine Kündigung aufgrund der Krankheit allein ist nach Artikel L1132-1 des Code du travail unzulässig, da sie als diskriminierend angesehen wird.
Kollektivverträge: Häufig enthalten Tarifverträge in Frankreich (conventions collectives) strengere Regelungen zum Schutz krankgeschriebener Arbeitnehmer.
Gerichtsurteile: Die Rechtsprechung betont, dass Arbeitgeber sorgfältig zwischen einer berechtigten betrieblichen Notwendigkeit und der Diskriminierung eines kranken Arbeitnehmers unterscheiden müssen. Entscheidend ist, dass die Kündigung nicht direkt auf der Krankheit basiert (Urteil des Kassationshofs: Cass. soc. 13. Juni 2012, n° 10-20889).
Schwerwiegende Störung des Betriebsablaufs: Wenn die Abwesenheit eines Mitarbeiters den Betrieb erheblich beeinträchtigt und eine langfristige Reorganisation erforderlich ist, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.
Fehlverhalten: Liegt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor (z. B. Verstoß gegen die Bedingungen der Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeitsbetrug), kann eine Kündigung rechtmäßig sein.
Mehr dazu:
- Krankheitsbedingte Kündigung in Frankreich: Was ist erlaubt?
- Das System der Krankenversicherung in Frankreich: Carte Vitale, Mutuelle und Prévoyance
- Arbeiten unter Druck in Frankreich: Tipps gegen Stress im Job
Olivier Geslin