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Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag in Frankreich: CDD & CDI

Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag in Frankreich: CDD & CDI

In Frankreich unterscheidet man zwischen dem unbefristeten Arbeitsvertrag (contrat à durée indéterminée, CDI), also dem Vertrag der Festanstellung, und dem befristeten Arbeitsvertrag (contrat à durée déterminée, CDD), dem Vertrag mit zeitlich begrenzter Beschäftigungsdauer. Wir erklären Ihnen die genauen Unterschiede und worauf Sie achten sollten.



Der unbefristete Arbeitsvertrag in Frankreich (CDI)

1. Der unbefristete Arbeitsvertrag in Frankreich (CDI)

Bei einem CDI handelt es sich um einen unbefristeten Vollzeitvertrag. In der Regel beträgt die Probezeit 3 Monate.

Generell kann ein unbefristeter französischer Arbeitsvertrag von beiden Seiten gekündigt werden, für den Arbeitgeber ist die Prozedur aufgrund zahlreicher Regulierungen allerdings etwas schwieriger.


2. Der befristete Arbeitsvertrag in Frankreich (CDD)

Ein CDD kann in Frankreich nur in bestimmten Umständen vergeben werden und darf in Bezug auf die Vergütung nicht von den CDI-Verträgen abweichen.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die maximale Dauer 18 Monate, wobei eine einmalige Verlängerung möglich ist. Bei Arbeitsstellen im Ausland beträgt diese 24 Monate.

In einem CDD müssen die Aufgabe und der Grund der zeitlich begrenzten Anstellung genau beschrieben werden, damit der Vertrag gültig ist. Beispiel: Sie vertreten eine Kollegin, die in den Mutterschaftsurlaub gegangen ist und übernehmen deren Aufgaben. Fehlt dieser Zusatz, gilt der Vertrag in Frankreich als CDI, also zeitlich unbegrenzt!



Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten französischen Arbeitsvertrag

3. Umwandlung eines befristeten in einen unbefristeten französischen Arbeitsvertrag

Am Ende der Vertragslaufzeit kann ein CDD in einen CDI umgewandelt werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von mindestens 10 % des während des Vertrages verdienten Bruttolohnes, welche mit dem letzten Bruttogehalt ausgezahlt wird. Ausnahmen bilden einige Tarifverträge, die nur 6 % Ausgleichsansprüche festgelegt haben.

In den folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen:

  • Saisonarbeiten
  • befristete Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
  • studentische Aushilfsjobs bzw. Ferienjobs
  • Ablehnung eines unbefristeten Vertragsangebots
  • vorzeitige Kündigung des Arbeitnehmers, durch gravierendes Verschulden (faute grave)
  • bedingte Kündigung durch den Arbeitgeber, durch höhere Gewalt (force majeure)
  • Kündigung während der Probezeit

Man geht davon aus, dass ca. 70 % aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge als CDD abgeschlossen werden, um die komplizierten Kündigungsverfahren eines CDI zu umgehen.


4. Inhalt des Arbeitsvertrags in Frankreich

Unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet ist, muss dieser schriftlich formuliert und unterzeichnet werden sowie dabei folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien der beteiligten Parteien
  • Beschreibung der Funktion im Unternehmen
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Ende des Arbeitsverhältnisses (beim CDD)
  • Höhe der Bezahlung (inkl. zusätzliche Vergütungen)
  • Periodizität der Auszahlung
  • Wochenarbeitszeit
  • Kündigungsfristen
  • Länge der Probezeit
  • Jahresurlaub
  • Angabe der anwendbaren Tarifverträge und/oder der kollektiv-arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (falls vorhanden)

Unsere Video-Tipps zu den verschiedenen französischen Arbeitsverträgen


5. Zusätzliche Informationen zum französischen Arbeitsvertrag

Darüber hinaus gibt es einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Frankreich, den SMIC (salaire minimum de croissance): 11,88 € pro Stunde bzw. 1 801,80 € im Monat, jeweils brutto (Stand November 2024), der jährlich an die Wirtschaftsentwicklung angepasst wird. Es wird ein Stundenlohnsatz ermittelt, unter dem Sie nicht angestellt werden dürfen.

In Frankreich gilt zwar die 35-Stunden-Woche, dennoch kann diese Stundenanzahl je nach Arbeitsstelle anders verteilt werden. Beispielsweise kann man 39 Stunden pro Woche arbeiten und so 12 zusätzliche Urlaubstage erhalten.

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