Steuern, Abgaben und Arbeitgeberbeiträge in Frankreich 2025
Wer in Frankreich arbeitet und Lohn bzw. Gehalt bezieht, muss selbstverständlich auch hier Steuern zahlen. Die französischen Steuern und Abgaben unterscheiden sich zum Teil deutlich von denen in Deutschland. Folgend finden Sie alle wichtige Informationen zu den Sozialabgaben in Frankreich im Jahr 2025.
2. Sozialabgaben und Arbeitgeberbeiträge in Frankreich
Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn in Frankreich beträgt im Schnitt etwa 20 %. Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt, das heißt, der entsprechende Betrag wird vom Gehalt abgezogen.
In der Regel entspricht die Höhe der Einkommenssteuer einem bis drei Monatsgehältern.
Das französische Sozialversicherungssystem wird unter anderem durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Arbeitgeber zahlen in etwa 40 % und die Angestellten 20 %, der Rest wird durch Steuern aufgefüllt.
Konkret geht es dabei einmal um den Allgemeinen Sozialbeitrag (CSG -Contribution Sociale Generalisée) und zum anderen um den Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS - Contribution au remboursement de la Dette Sociale).
Auch diese zahlt der Arbeitnehmer durch Abgaben auf seine Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit sowie aus Einnahmen auf Vermögen und Geldanlagen. Und auch wer im Lotto gewinnt, muss davon einen Beitrag für die genannten Steuern zahlen.
Der Beitrag für die CSG liegt bei 9,2 % der Erwerbs- und anderer Einnahmen, für die CRDS bei 0,5 %.
Die Sozialabgaben in Frankreich werden vom Bruttolohn abgezogen. Die Prozentsätze variieren je nach Gehaltsgruppe und werden regelmäßig angepasst. Hier können Sie die aktuelle Höhe der französischen Lohnabgaben aufrufen: Lohnbeiträge in Frankreich - Arbeitnehmer im Privatsektor
Die Arbeitgeberbeiträge unterscheiden sich etwas und ändern sich ebenfalls regelmäßig. Hier können Sie den aktuellen Arbeitgeberbeitrag in Frankreich aufrufen: Sozialbeiträge und -abgaben des Arbeitgebers
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